Warum benötige ich überhaupt eine Videosprechstunde, wenn ich doch auch mit meinem Arzt telefonieren kann?
Dr. Rodenbach: Die Videosprechstunde hat zum Beispiel gegenüber einem Telefonat entscheidende Vorteile, da ich als Arzt den Patienten Face-To-Face sehe. Dies ist unerlässlich bei der Feststellung des Gesundheitszustands, beispielsweise vor Ausstellung einer gewünschten Krankschreibung. Nur bei klar definierten Krankheitsbildern – zum Beispiel bei einem stark hustenden und geschwächten Patienten – kann und darf ich als Arzt per Videosprechstunde krankschreiben.
Im Rahmen einer Videosprechstunde kann ich per Bildschirmfreigabe zudem Dokumente, Befunde und Infomaterialen gemeinsam mit meinem Patienten betrachten und diskutieren. Dies kann etwa ein mittels Smart-Watch aufgezeichnetes EKG sein. Aber auch ich als Arzt kann meinem Patienten Dokumente wie CT-, MRT- oder Laborbefunde, aber auch anschauliches Informationsmaterial, aktuelle Leitlinien oder seriöse Informationsseiten zeigen.